Für einen Holocaust-Überlebenden ist ein Hakenkreuz niemals nur ein Zeichen. Es ist kein historisches Ornament, kein provokantes Bild und kein beliebiges politisches Symbol. Es ist die visuelle Kurzform eines Systems, das Millionen Menschen entrechtete, deportierte und ermordete – darunter sechs Millionen Juden.

Wenn ein Gericht sich mit der Verwendung solcher Symbole beschäftigt und zu einem Freispruch kommt, ist für viele Jüdinnen und Juden die emotionale und historische Wirkung einer solchen Entscheidung erschütternd.

Denn ein Holocaust-Überlebender fragt nicht, ob der Straftatbestand erfüllt war. Er fragt: „Was bedeutet es für eine Gesellschaft, wenn die Symbole meiner Vernichtung erneut öffentlich auftauchen und für politische Botschaften verwendet werden?“

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte in einer konkreten strafrechtlichen Frage zu entscheiden: Liegt eine strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §86a Strafgesetzbuch in mehreren Instagram Posts vor? Nicht mehr und nicht weniger. Aber genau diese juristische Begrenzung wirkt verstörend.

Denn die nationalsozialistische Symbolwelt besitzt für Juden eine besondere Bedeutung. Sie ist nicht vergleichbar mit Symbolen anderer politischer Konflikte. Hinter dem Hakenkreuz steht kein gewöhnlicher politischer Gegner. Hinter diesem Zeichen steht die staatlich organisierte Vernichtung von Menschen allein aufgrund ihrer jüdischen Herkunft.

Wenn nun NS-Symbolik gemeinsam mit dem Davidstern oder mit Israel in einen politischen Vergleich gestellt wird, empfinden viele Juden dies als eine doppelte Verletzung: Zum einen wird die Erinnerung an die Shoah instrumentalisiert. Zum anderen wird das jüdische Symbol, das für Glauben, Kultur und Identität steht, in eine Bildsprache gezwungen, die aus der Geschichte der Täter stammt.

Für viele Überlebende wäre die Vorstellung kaum erträglich, dass ein juristischer Freispruch von manchen Menschen als Bestätigung verstanden wird: als angeblicher Beweis, Israel dürfe mit dem NS-Regime gleichgesetzt werden.

Aber das Gericht hat keine historische Gleichsetzung vorgenommen. Es hat nicht entschieden, dass Israel mit Nazi-Deutschland vergleichbar sei. Es hat nicht über die politische oder moralische Richtigkeit einer solchen Behauptung geurteilt. Es hat lediglich festgestellt, dass die Voraussetzungen einer bestimmten Strafnorm in diesem Fall nicht erfüllt waren.

Aber für viele Jüdinnen und Juden zeigt dieser Fall ein größeres gesellschaftliches Problem: Die Grenze zwischen erlaubter politischer Kritik und antisemitischer Geschichtsverdrehung wird zunehmend aufgeweicht. Aus den Nachfahren der Opfer werden die Täter gemacht. Die Erinnerung an den Holocaust wird nicht bewahrt, sondern als Waffe gegen Juden und den jüdischen Staat eingesetzt.

Die Lehre aus der Shoah war niemals nur ein juristisches Verbot von Symbolen. Die Lehre war eine gesellschaftliche Verantwortung: früh zu erkennen, wenn Menschen entmenschlicht, historische Tatsachen verdreht und alte Feindbilder wiederbelebt werden.

Ein Freispruch darf niemals zum Freibrief werden, die Geschichte umzuschreiben.