Der Beutelsbacher Konsens soll politische Bildung ermöglichen, ohne Jugendliche zu indoktrinieren. Doch nach dem 7. Oktober stellt sich eine dringende Frage: Wie können Schulen antisemitischen und anti-israelischen Narrativen begegnen, wenn Lehrkräfte gegen eine digitale Flut von Desinformation und Radikalisierung ankämpfen?

Der Beutelsbacher Konsens gehört zu den Grundprinzipien politischer Bildung in Deutschland. Er besagt im Kern: Schülerinnen und Schüler dürfen nicht indoktriniert oder überwältigt werden, kontroverse Themen müssen kontrovers dargestellt werden, und junge Menschen sollen befähigt werden, sich selbst ein politisches Urteil zu bilden. Der Konsens schreibt also nicht vor, was junge Menschen denken sollen. Er soll ihnen ermöglichen, selbst zu denken.

Doch gerade beim Nahostkonflikt wird diese Aufgabe immer schwieriger

Wir sehen immer mehr junge Menschen auf pro-palästinensischen Kundgebungen, in politischen Bewegungen mit offen Israel-feindlichen Positionen und zunehmend auch dort, wo die Grenze zur Gewalt überschritten wird. Die sogenannten „Ulm 5“ stehen exemplarisch für die beunruhigende Frage, wie aus politischer Radikalisierung Gewaltbereitschaft werden kann.

Dabei wäre es falsch, jeden jungen Menschen auf einer pro-palästinensischen Demonstration als radikal oder antisemitisch zu bezeichnen. Kritik an der israelischen Regierung ist legitim. Die entscheidende Grenze liegt dort, wo aus Kritik Delegitimierung, aus Delegitimierung Feindbilder und schließlich Gewaltbereitschaft werden. Die Frage ist deshalb: Was setzen wir dieser Entwicklung entgegen? Unsere erste Antwort muss im Klassenzimmer beginnen.

Was darf man über den 7. Oktober zeigen?

Kaum ein Ereignis macht die Herausforderung des Beutelsbacher Konsenses deutlicher als der 7. Oktober 2023. Die Hamas, ihre Täter und palästinensische Zivilisten dokumentierten die Massaker selbst. Es gibt Videos und Bilder von brutal ermordeten Männern, Frauen und Kindern. Brennende Häusern und Autos teilweise noch mit Menschen darin und man sieht, wie unter Waffengewalt blutige Geiseln verschleppt werden. Viele dieser Bilder und Videos sind aufgrund ihrer Brutalität und Unmenschlichkeit kaum auszuhalten. Wir dürften sie hier auf Facebook nicht posten. Sie verstossen aufgrund ihrer grafischen Brutalität gegen die Communityregeln.

Darf man solche Bilder Schülerinnen und Schülern zeigen?

Das Überwältigungsverbot verlangt, Jugendliche nicht durch Schockbilder emotional auf eine bestimmte politische Position festzulegen. Gleichzeitig bedeutet es aber nicht, man muss die Realität des 7. Oktober aus dem Unterricht fern halten. Gerade heute ist es wichtig, darüber zu sprechen, was dokumentiert ist und wie historische Leugnung funktioniert. Aber wie soll das funktionieren, wenn man die zur Diskussion stehenden Greulbilder nicht zeigen darf?

Die sozialen Medien sind hier die Vorgabe – verletzte palästinensische Zivilisten darf man zeigen, aber vergewaltigte und brutal verstümmelte Körper israelischer Frauen darf man nicht zeigen. Diese Posts werden sofort entfernt und blockiert, denn das verstößt gegen die Regeln. Denn diese Bilder sind zu brutal.

Das Resultat kommt sofort. Was man nicht sieht, existiert nicht.

Nun verbreiten sich Narrative, die behaupten, die Zahl der Toten sei massiv übertrieben worden, die israelische Regierung hätte die eigene Bevölkerung getötet, die Berichte über ermordete Zivilisten seien erfunden oder die Bilder wären Fakes. „Hasbara“ eben.

Hier zeigt sich eine beklemmende historische Parallele. Auch die Leugnung des Holocaust arbeitet mit dem Bestreiten dokumentierter Tatsachen, dem Infragestellen von Opferzahlen und Zeugenaussagen, dem Behaupten gefälschter Beweise und schließlich der Leugnung der Shoah selbst. Dieses historische Muster der Täter-Opfer-Umkehr und der systematischen Infragestellung dokumentierter Verbrechen muss uns alarmieren.

Wenn der Algorithmus schneller ist als die Lehrkraft

Hier beginnt das eigentliche Problem. Lehrerinnen und Lehrer sollen ihren Schülerinnen und Schülern die Geschichte des Zionismus und des jüdischen Volkes, des Holocaust, des Antisemitismus, die Gründung Israels, die Nakba und die gleichzeitige Vertreibung von 860,000 Jüdinnen und Juden aus den arabischen Ländern, die Judenverfolgung in arabischen Ländern, das osmanische Reich, das britische Mandat, die Kriege, die Friedensprozesse, Hamas und die palästinensische Politik erklären. Gleichzeitig sollen sie Antisemitismus erkennen, Desinformation widerlegen und eine kontroverse Diskussion ermöglichen.

In 45-90 Minuten.

Unmöglich.

Dem gegenüber steht das Smartphone in der Tasche. Ein 30-sekündiges TikTok-Video von jedermann kann den gesamten Nahostkonflikt scheinbar erklären: Israel wird zum „Apartheidstaat“, der 7. Oktober zum „Widerstand“, Hamas zur „Befreiungsbewegung“. Fliehende Holocaustüberlebende werden zu „faschistischen Siedlerkolonialisten“. Das nächste Video liefert die vermeintliche historische Erklärung, das nächste die moralische Empörung und der Algorithmus sorgt dafür, daß man das ganze Wochenende lang nichts anderes mehr sieht.

Die Lehrkraft hat eine Unterrichtsstunde. Vielleicht eine Doppelstunde. Der Algorithmus hat tausende Videos, die Pausen, den ganzen Nachmittag, den Abend, die Ferien und das Wochenende.

Das ist ein strukturelles Ungleichgewicht.

Wir sollten TikTok pauschal nicht zum Feind erklären. Schließlich gibt es auch niedliche Katzenvideos oder Tanz-Challenges am Flughafen. Aber wir müssen Jugendlichen beibringen, wie Algorithmen funktionieren, wie dadurch Meinungen manipuliert werden können, wie Quellen überprüft werden müssen und wie Propaganda und Verschwörungserzählungen funktionieren.

Medienkompetenz muss heute ein elementarer Teil unserer demokratischen Bildung sein.

Lehrkräfte brauchen Unterstützung

Wir verlangen von Lehrerinnen und Lehrern zunehmend, gleichzeitig Historiker, Nahostexperten, Antisemitismusforscher, Medienpädagogen und Radikalisierungsfachleute zu sein.

Das ist unrealistisch.

Antisemitismusprävention darf deshalb nicht bei Arbeitsblättern, Spielkarten und einzelnen Projekttagen stehen bleiben. Solche Angebote können sinnvoll sein – aber sie können nicht mit einer digitalen Dauerbeschallung konkurrieren. Schulen müssen unkompliziert externe Expertise in den Unterricht holen können.

Menschen wie der Islamismus- und Extremismuspräventionsexperte Ahmad Mansour leisten hier wichtige Arbeit. Ebenso wertvoll sind die Ehrenamtlichen des Projekts Meet a Jew des Zentralrat der Juden in Deutschland. Denn gerade persönliche Begegnungen können etwas, was kein Arbeitsblatt kann: Schülerinnen und Schüler treffen Menschen, können Fragen stellen, Vorurteile ansprechen und jüdisches Leben als Teil ihrer eigenen Gesellschaft aktiv kennenlernen.

Das ist keine Indoktrination. Es ist gelebte politische Bildung.

Die Politik darf nicht länger zuschauen

Antisemitische Radikalisierung findet heute vor unseren Augen statt – in sozialen Netzwerken, auf Schulhöfen und in Klassenzimmern. Das bedeutet nicht, dass eine ganze Generation radikalisiert ist. Aber antisemitische und anti-israelische Narrative sind für junge Menschen jederzeit verfügbar und werden durch Algorithmen millionenfach verstärkt.

Darauf braucht es eine politische Antwort.

Bund und Länder müssen Lehrerfortbildungen zu Antisemitismus, Nahostgeschichte und digitaler Radikalisierung ausbauen. Schulen brauchen verlässliche Ansprechpartner und Zugang zu externen Experten, nicht nur Arbeitsblätter. Und Medienkompetenz muss zum festen Bestandteil politischer Bildung werden.

Der Staat darf sich dabei nicht hinter dem Beutelsbacher Konsens verstecken. Antisemitismusprävention mit Spielkarten und Arbeitsblättern reicht nicht aus, wenn ihr täglich tausende algorithmisch verbreitete Videos entgegenstehen. Wir brauchen mehr historische Bildung, mehr Medienkompetenz, mehr Lehrerfortbildung und mehr externe Expertise im Klassenzimmer.

Denn antisemitische Radikalisierung findet jetzt statt. Und unsere Antwort darf nicht erst beginnen, wenn aus Worten Gewalt geworden ist. Sie muss früher beginnen.

Unsere erste Verteidigungslinie gegen Antisemitismus ist die Schule.

Und dort darf sie nicht verschlafen werden.

https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51310/beutelsbacher-konsens