Südafrika hat am 25. August 2026 ein umfangreiches Dossier beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereicht. Nach Angaben des südafrikanischen Außenministeriums soll das Material belegen, dass Israel die seit 2024 erlassenen einstweiligen Maßnahmen des Gerichts nicht ausreichend umgesetzt habe. Südafrika spricht dabei unter anderem von Verstößen gegen den Schutz der palästinensischen Bevölkerung und von Behinderungen bei der Dokumentation möglicher Menschenrechtsverletzungen.

Die südafrikanische Regierung wirft Israel außerdem vor, einheimische Journalisten gezielt getötet, ausländischen Journalisten den Zugang zum Gazastreifen verwehrt und von den Vereinten Nationen mandatierte Untersuchungsorgane am Zugang gehindert zu haben.

Diese Punkte sind zunächst nur Vorwürfe der südafrikanischen Regierung und keine Feststellungen eines Tatbestandes.

Und – das neue Dossier beinhaltet nicht die noch fehlenden Beweise für einen Genozid.

Sollte der IGH zu dem Ergebnis kommen, dass eine einstweilige Maßnahme verletzt wurde, wäre auch das nicht automatisch identisch mit einem endgültigen Urteil über den Genozidvorwurf.

Die Beweise für die entscheidende Frage – ob Israel tatsächlich gegen die Völkermordkonvention verstoßen hat – müssen im Hauptverfahren weiterhin geprüft und bewertet werden.

Der IGH wird nicht nur Südafrikas Darstellung betrachten

Bei der Beurteilung des neuen Dossiers wird der IGH allerdings nicht ausschließlich die Vorwürfe Südafrikas betrachten. Entscheidend wird vielmehr die gesamte Lage im Gazastreifen sein: die konkreten Umstände, die Zusammenhänge zwischen einzelnen Ereignissen und vor allem die tatsächliche Situation vor Ort.

Dazu gehören auch Daten und Fakten, die in der politischen Argumentation Südafrikas gerne in den Hintergrund treten. Dazu zählen die umfangreichen Hilfslieferungen in den Gazastreifen und die Entwicklung der Versorgungslage. Auch wenn die humanitäre Situation weiterhin schwierig ist, lässt sich die tatsächliche Entwicklung nicht allein anhand von Anklagen und Pressemitteilungen beurteilen.

So finden inzwischen wieder öffentliche Veranstaltungen statt, Restaurants und Schulen öffnen erneut und selbst ein Marathon und Wahlen konnten im Gazastreifen durchgeführt werden. Das sind keine Belege dafür, dass die humanitäre Situation unproblematisch wäre. Sie sind aber sehr wohl Indikatoren dafür, dass die Realität vor Ort differenzierter ist, als es manche politische Darstellung vermuten lässt. Wo Restaurants wieder öffnen und größere Veranstaltungen stattfinden, müssen zumindest in irgendeinem Umfang Lebensmittel, Wasser, Energie und andere grundlegende Ressourcen vorhanden sein.

Auch die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Wasser- und Stromversorgung, die Einrichtung beziehungsweise der Ausbau medizinischer Versorgungsmöglichkeiten und die Koordination von Maßnahmen zum Wiederaufbau gehören zu dieser Gesamtbetrachtung. All diese Faktoren wird ein Gericht berücksichtigen müssen, wenn es beurteilen soll, was tatsächlich geschehen ist, wer für welche Entwicklungen verantwortlich ist und ob aus einzelnen Ereignissen ein völkerrechtlich relevantes Fehlverhalten Israels abgeleitet werden kann.

Gerade deshalb dürfte es für Südafrika schwierig werden, aus einer selektiven Darstellung der Ereignisse ein eindeutiges Gesamtbild zu konstruieren. Denn der IGH entscheidet nicht auf Grundlage einer politischen Erzählung, sondern muss die vorgelegten Beweise, die Umstände und die tatsächliche Lage bewerten.

Eine Behauptung ersetzt zunehmend das Verfahren

Aber die Realität interesdierts sich schon lange nicht mehr für Fakten. Südafrika muss im Grunde nur behaupten, Israel komme seinen Verpflichtungen nicht nach – und schon wird aus dem Vorwurf in Teilen der internationalen Öffentlichkeit eine Tatsache. Die Behauptung wird übernommen, weiterverbreitet und politisch ausgeschlachtet, noch bevor der IGH überhaupt geprüft hat, ob sie zutrifft.

Damit droht genau das einzutreten, was ein internationales Gerichtsverfahren eigentlich verhindern soll: Nicht mehr das Gericht entscheidet über die Beweislage, sondern die öffentliche Wahrnehmung entscheidet über den Angeklagten.

Der IGH, seine Prozessstruktur, die Beweisaufnahme und am Ende sogar ein tatsächliches Urteil werden damit zur Nebensache. Denn wenn die Anklage bereits als Verurteilung behandelt wird, braucht man offenbar gar nicht mehr darauf zu warten, was die Richter tatsächlich feststellen.

Südafrika hat damit ein bemerkenswert wirkungsvolles Instrument gefunden: Man muss Israel nicht verurteilen lassen, um Israel international zu verurteilen. Es reicht, Israel anzuklagen – und darauf zu vertrauen, dass andere die Anklage als de facto Urteil übernehmen.

Aber Vorwürfe sind keine Beweise. Behauptungen sind keine Feststellungen. Und eine Anklage ist keine Verurteilung.

Am Ende sollte nicht entscheidend sein, was Südafrika behauptet – sondern was sich vor einem Gericht tatsächlich beweisen lässt.

Der IGH muss nun bewerten, wie relevant und belastbar das von Südafrika vorgelegte Material ist und welche rechtliche Bedeutung ihm im weiteren Verfahren zukommt.

Und genau darauf sollte die internationale Öffentlichkeit warten: nicht auf die nächste politische Schlagzeile, sondern auf die Beweisaufnahme und letztlich auf das Urteil.

Medienquellen:

https://www.middleeasteye.net/news/south-africa-accuse-israel-violating-icj-provisional-measures